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Scheinselbständigkeit

245 Byte hinzugefügt, 10:08, 13. Apr. 2015
/* Scheinselbständigkeit und Rentenversicherung */
== '''Scheinselbständigkeit und Rentenversicherung''' ==
Bei Scheinselbständigkeit besteht Sozialversicherungspflicht, d.h. es sind auch die Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ist eine der Stellen, die die Frage der Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit klären können. Allerdings ist hier Vorsicht bei der leichtfertigen Beantragung eines Statusfeststellungsverfahren angebracht [http://www.felser.de/rechtslexikon/Statusfeststellungsverfahren]. Denn auch wenn die Clearingstelle feststellt, dass der Auftragnehmer selbständig ist, kann die weitere Prüfung ergeben, dass der Selbständige als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und damit als Rentenversicherungspflichter anzusehen ist.
== '''Scheinselbständigkeit - unterschiedliche Bewertung im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht''' ==
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