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/* Kündigungsschreiben */
== '''Kündigungsschreiben''' ==
Die nachfolgenden Ausführungen geben den Rechtsstand 4/2015 zum Thema Kündigungsschreiben wieder. Die Texte werden laufend bearbeitet und bald vervollständigt.
Voraussetzung für vielen Kündigungen ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform der Kündigung. Eine mündliche Kündigung ist danach nicht ausreichend, sondern unwirksam. Die Rechtsordnung behandelt eine formal unwirksam Kündigung genauso wie eine nicht erfolgte Kündigung. Dies ist bspw. im Arbeitsrecht der Fall und zwar sowohl für die Kündigung von Arbeitnehmer und die Kündigung vom Arbeitgeber. Aber auch im Mietrecht ist eine schriftliche Kündigung gesetzlich vorgeschrieben.