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Zwischenzeugnis

909 Byte hinzugefügt, 20:59, 19. Apr. 2015
/* Zwischenzeugnis beantragen - Musterschreiben */
== '''Zwischenzeugnis beantragen - Musterschreiben''' ==
 
Sie müssen das Zwischenzeugnis bei Ihrem Arbeitgeber selbst beantragen. Zwar steht Ihnen der Anspruch auf Zeugniserteilung von Gesetzes wegen zu, er muss aber - am besten schriftlich - geltend gemacht werden. Bitte achten Sie darauf in Ihrem Schreiben den erforderlichen "triftigen Grund" zur Erteilung des Zwischenzeugnisses anzugeben, damit Ihr Anspruch nicht schon aus diesen Gründen abgelehnt wird.
 
Bitte denken Sie auch daran, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das Zeugnis an Sie zu verschicken - Sie müssen es selbst im Betrieb oder der Hauptniederlassung abholen, was in der Regel aber kein Problem sein sollte.
 
Weicht das erteilte Zwischenzeugnis von einer früheren Fassung erheblich ab, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände lässt sich dann beurteilen, ob ein Vorgehen gegen die erteilte Zeugnisversion erfolgversprechend ist.
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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