Änderungen
/* fristlose Kündigung - Frist */
Nach § 626 Abs. 2 BGB ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis vom Kündigungsgrund zulässig.
== '''fristlose Kündigung - Abmahnung''' ==
Eine fristlose Kündigung erfolgt meistens aus verhaltensbedingten Gründen. Deswegen ist regelmäßig einer vorherige Abmahnung notwendig.
== '''fristlose Kündigung - Betriebsrat''' ==