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Fristlose Kündigung

187 Byte hinzugefügt, 18:28, 20. Apr. 2015
/* fristlose Kündigung - Frist */
Nach § 626 Abs. 2 BGB ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis vom Kündigungsgrund zulässig.
 
== '''fristlose Kündigung - Abmahnung''' ==
 
Eine fristlose Kündigung erfolgt meistens aus verhaltensbedingten Gründen. Deswegen ist regelmäßig einer vorherige Abmahnung notwendig.
== '''fristlose Kündigung - Betriebsrat''' ==
1.433
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