Änderungen
/* AT-Angestellter - Mitbestimmung des Betriebsrat */
(BAG, Urteil vom 01. Dezember 2004 – 5 AZR 664/03 –, BAGE 113, 55-63)
== '''AT-Angestellter - Kündigung und Kündigungsschutz''' ==
Für AT-Angestellte gilt - anders als für leitende Angestellte - das Kündigungsschutzgesetz ohne Einschränkung. Eine Kündigung eines aussertariflichen Angestellten ist daher nur beim Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes zulässig. Die Kündigung von AT-Angestellten kann vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Auch im Sozialplan wäre eine Ungleichbehandlung von AT-Angestellten wegen ihrer Stellung bei der Abfindung oder sonstigem Nachteilsausgleich unzulässig.
== '''AT-Angestellter - Mitbestimmung des Betriebsrat''' ==