Änderungen
- über 30 bis 35 Grad (gelb-rot)
- über 35 Grad Aussentemperatur (rot)
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Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen über 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen oder nur noch mit Schutzkleidung, Duschen und regelmäßigen Abkühlungspausen wie bei Hitzearbeitsplätzen (z.B. in einer Gießerei). Ab 26 Grad am Arbeitsplatz "soll" der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz "muss" er.