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Die Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Scheinselbständigkeit) hat zahlreiche Folgen. Die Feststellung hat nicht nur sozialversicherungsrechtliche Folgen (Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu 5 Jahre, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre durch den Auftraggeber; Erwerb sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche durch den Auftragnehmer - Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung), sondern auch steuerrechtliche Folgen (Rückabwicklung Umsatzsteuer/Vorsteuerabzug; Einkommenssteuer, Gewerbesteuer), arbeitsrechtliche Folgen (Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit Betriebszugehörigkeit seit Beginn der Tätigkeit, u.U. Kündigungsschutz, Betriebsrentenansprüche etc.). Die Feststellung einer scheinselbständigen Beschäftigung kann auch strafrechtliche Folgen haben. Insbesondere wenn Zoll und Steuerfahndung beteiligt sind, werden auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage sowie der unterschiedlichen Interessen der Betroffenen gleicht kein Fall dem anderen. Er gehört jedenfalls in die Hände eines spezialisierten Anwalts. Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Häufig übersehen werden Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen oder Gewerbesteuer. Bei der Lohnsteuernachberechnung und der Umsatzsteuerkorrektur sind ebenfalls zahlreiche Fallstricke zu beachten.
== '''Scheinselbständigkeit - Folgen für den Steuerberater''' ==
Viele Steuerberater versuchen, ihren Mandanten auch im Sozialversicherungsrecht zu helfen und geben bereitwillig Rat auf Fragen, nach dem sich die Mandanten auch richten. Das ist gefährlich, da nach Ansicht des Bundessozialgerichts ein Steuerberater verbotene Rechtsberatung betreibt, wenn er im Sozialversicherungsrecht berät oder Mandanten zB im Statusfeststellungsverfahren vertritt. Folge ist eine persönliche Haftung, da die Berufshaftpflichtversicherung bei unerlaubter Rechtsberatung nicht eintritt.
== '''Scheinselbständigkeit - Verjährung''' ==