Änderungen
(BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 – 10 AZR 325/12 –, Rn. 29, juris)
== '''AT-Angestellter - Überstunden und Mehrarbeit''' ==
Grundsätzlich haben auch AT-Angestellte einen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden). Klauseln im Arbeitsvertrag, die das ausschließen ("All inc Klausel") sind rechtswidrig. Allerdings haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitnehmer, die mehr als 72600 (West) bzw. 62400 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) verdienen, keinen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden. Mehr als 48 h pro Woche sind jedoch nach dem Arbeitszeitgesetz, das auch für AT-Angestellte gilt, nicht zulässig.
Auch bei der Mehrarbeit von AT-Angestellten hat der Betriebsrat mitzubestimmen.
== '''AT-Angestellter - Mitbestimmung durch den Betriebsrat''' ==