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Stalking
,== '''Stalking und Mitbestimmung Betriebsrat / Personalrat''' ==
Stalking betrifft wie das Mobbing die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs 1 Nr 1 und Nr 7 BetrVG sowie die entsprechenden Beteiligungstatbestände in Landespersonalvertretungsgesetzen und dem Bundespersonalvertretungsgesetz. Betriebsrat und Personalrat haben ein Initiativrecht zur Mitbestimmung beim Thema Stalking und einen Anspruch auf Teilnahme an Schulungen / Seminaren, die sich mit der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung bei Stalking befassen. Eventuell bereits bestehende Betriebsvereinbarungen zur Mobbing-Problematik sollten um das Thema Stalking erweitert werden. Der Betriebsrat kann unter Umständen sogar nach § 104 BetrVG die Entlassung des Stalkers fordern.
== '''Urteile zum Stalking''' ==
== '''Literatur zum Stalking im Arbeitsrecht''' ==
Dorothea Bieszk, Susanne Sadtler schon besuchtes Dokument
Aufsatz | Mobbing und Stalking: Phänomene der modernen (Arbeits-)Welt und ihre Gegenüberstellung | NJW 2007, 3382-3387
Uwe Reim
Aufsatz | Stalking im Arbeitsverhältnis | AiB 2006, 16-22
== '''Interviews zum Stalking''' ==