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=== Begriffserklärungen: ===
Apalliker: Ein Bewusstloser, bei dem die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die vegetativen Funktionen wie Temperatur-, Kreislauf- und Atemregulierung sind so weit erhalten, dass er überlebt, wenn er medizinisch und pflegerisch entsprechend betreut wird. Apalliker werden auch „Wachkoma-Patienten“ genannt. Sie sind nicht in der Lage, Blickkontakt aufzunehmen. In diesem Zustand können sie etwa zwei bis fünf Jahre überleben.
Passive Sterbehilfe: Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie beispielsweise Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Operation. Mit anderen Worten: Das Unterlassen von Behandlung. Von sich aus darf ein Arzt nicht darauf verzichten. Er hat eine sog. „Garantenstellung“ und eine ärztliche Hilfspflicht. Verlangt der Patient, der zurechnungsfähig ist, weitere Behandlungen zu unterlassen, um sterben zu können, darf der Arzt nicht weiter behandeln. Denn der Arzt darf nur so lange tätig sein, wie der Patient einwilligt. Behandelt der Arzt ohne Einwilligung, kann beispielsweise eine Körperverletzung gegenüber dem Patienten vorliegen.
=== Muster einer Patientenverfügung ===