Änderungen
/* Umzugssozialplan */
Auch bei einem Umzug des Betriebs oder Betriebsteils sind die den Arbeitnehmern entstehenden Nachteile (Mehrkilometer, erhöhte Kosten für ÖPNV, Zeitausgleich für längere Anreisezeiten, ggf. Umzugskosten) auszugleichen. Vorausetzung ist, dass eine Betriebsänderung vorliegt und damit eine entsprechende Zahl von Betroffenen. Einen Ausgleich erhalten nur Beschäftigte, die tatsächlich einen Nachteil haben. Nach der Rechtsprechung ist auch bei einem Umzug von wenigen Kilometern eine ausgleichspflichtige Betriebsänderung vorliegen. Lediglich ein Umzug auf einem Werksgelände oder "über die Straße" sind so unwesentlich, dass eine Betriebsänderung und damit auch ein Sozialplan nicht in Betracht kommt.
Häufig ist streitig, ob eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung bei einem Umzug vorliegt.
(...) Tipps
Muster eines Beschlusses des Arbeitsgerichts zur Einsetzung einer Einigungsstelle
Muster eines Umzugssozialplans
== '''Sozialplan - gesetzliche Regelung''' ==