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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

536 Byte hinzugefügt, 18:59, 28. Aug. 2013
/* Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist */
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und Kündigungsfrist''' ==
Falls keine vertragliche günstigere Regelung gilt, findet auf das Beschäftigungsverhältnis des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Kündigungsfristregelung in § 621 BGB Anwendung. Bisher hat die Rechtsprechung sich nicht dazu durchgerungen, dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen den Schutz der Kündigungsfristen in § 622 BGB zuzubilligen. Bei anderen selbständigen Dienstnehmern, die weniger schutzbedürftig sind, nämlich Geschäftsführer, hat der BGH dagegen die Kündigungsfristen in § 622 BGB analog angewendet.
== '''Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger als arbeitnehmerähnliche Person''' ==
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