Änderungen
/* Kündigungsfristen im Arbeitsrecht */
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist im Arbeitsrecht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Sie müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bei der Kündigung beachtet werden. Die jeweils gültigen Kündigungsfristen können sich aus dem einschlägigen Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben. Dabei sind die Kündigungsfristen nach dem Gesetz regelmäßig nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Auch die tarifvertraglichen Kündigungsfristen sind meistens nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, daß die gesamte Beschäftigungsdauer bei der Kündigungsfrist - anders als im deutschen Gesetz (§ 622 BGB) vorgesehen - mitberechnet werden muß. Die in § 622 BGB vorgesehene Nichtberücksichtigung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr stellt nach diesem Urteil eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer wegen des Alters dar. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten die längeren Kündigungsfristen nur, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen oder im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Andernfalls kann der Arbeitnehmer mit der kurzen Grundkündigungsfrist kündigen.
== '''Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB''' ==