Änderungen
/* Kündigungsfrist beim Geschäftsführer - Anstellungsvertrag */
Bei Laufzeitverträgen (§ 620 BGB) kann eine solche Vereinbarung allerdings nicht ein vorzeitiges freies Kündigungsrecht der Gesellschaft begründen (BGH NJW 1998,1480; vgl. auch BGH NJW 1999, 3263; BGH NJW 2003, 351).
Darauf, dass der Beklagten nach Maßgabe konkreter Vorgänge des Einzelfalls einer Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht zugemutet werden könne ( § 626 Abs. 1 BGB), kann die Kündigung unbeschadet der zu den Parteien umstrittenen Berechtigung der gegen den Kläger gerichteten Vorwürfe schon wegen eines Überschreitens der hierfür zu wahrenden Reaktionsfrist ( § 626 Abs. 2 BGB) hinsichtlich der insoweit zu Grunde gelegten Tatsachen nicht gestützt werden.
(LG Frankfurt, Urteil vom 11. Dezember 2013 – 3-03 O 156/12, 3/03 O 156/12 –, juris)
== '''Achtung Kündigungsschreiben''' ==