Jedenfalls hält das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Totalverbot für verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04, Pressemitteilung und Volltext). Dem Gesetzgeber hat das Gericht Zeit bis zum 30.06.2008 Zeit gegeben, eine verfassungsgemäße Regelung zu finden.
Gute Verhandler unter den Arbeitsrechtlern haben dann vielleicht Anlaß zur Freude, wenn ein Teil der Abfindung bei Erreichen einer Zielvorgabe als Erfolgshonorar vereinbart wird.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt