Je höher, desto besser. Eine bestimmte Abfindungshöhe oder Abfindungsformel ist aber gesetzlich nicht festgelegt; es gibt nicht einmal einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber. Und das in der Wirtschaftskrise. In den meisten Unternehmen beruhen Abfindungszahlungen auf einem Sozialplan, der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart wurde, ein klares Argument in der Krise für eine Betriebsratsgründung in betriebsratslosen Unternehmen. Wenn Sie – fristgerecht – eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung einlegen, wird bei den meisten Arbeitsgerichten durch die oder den Vorsitzenden Richter im Gütetermin ein Vorschlag nach der Faustformel “ ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit“ erfolgen. Der Gesetzgeber hat sich ebenfalls in § 1 a KSchG für das „freiwillige Abfindungsangebot“ des Arbeitgebers für diese Formel entschieden. Allerdings muss sich kein Arbeitnehmer auf diese Faustformel einlassen, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage und das Risiko für den Arbeitgeber größer ist. Bei Sozialplänen reicht die Spanne von der „Milderung“ bis zum „Ausgleich“ der wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer. Nicht selten wird pro Mitarbeiter im Schnitt ein Jahresgehalt in den zu verteilenden Sozialplantopf gegeben. Die Spanne reicht im Ergebnis von 0,3 bis über zwei Gehältern pro Beschäftigungsjahr. In der Insolvenz ist der zu verteilende Abfindungstopf allerdings gesetzlich auf 2,5 Gehälter je Entlassenem begrenzt (und auf maximal 1/3 der Masse). Bei frei ausgehandelten Abfindungen in einem Aufhebungsvertrag oder im Rahmen einer Kündigungsschutzklage variert die Höhe ebenfalls erheblich. Mit unsererm Abfindungsrechner können Sie bald einen Eindruck verschaffen. Ein häufig unterschätzter Faktor für die Höhe der Abfindung ist der richtige Anwalt. Er sollte im Kündigungsrecht versiert sein. Dadurch steigt das Risiko für den Arbeitgeber. Dieser informiert sich heutzutage auch genau über den „Gegner“, meistens durch das Internet. Das vergessen auch viele Anwälte, die sich im Internet halbherzig oder gar nicht aktiv präsentieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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