Ja was will sie denn nun, Versetzung oder Änderungskündigung? Die Lufthansa (Contact Air) will ihre Piloten ab 1.4.2010 nach Stuttgart verlegen, kann sich aber offenbar nicht entscheiden, ob das Weisungsrecht ausreicht oder ob eine Änderungskündigung notwendig ist. Das Bundesarbeitsgericht ist da allerdings entschlossener: Geht es per Direktionsrecht, ist eine Änderungskündigung „überflüssig“ und damit unwirksam. Mal sehen, ob die Maßnahme vor dem Arbeitsgericht Bestand haben wird.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun?“
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