so die Süddeutsche Zeitung in dem Beitrag “Wir sind billiger”. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz hin oder her: Bereits früher gab es das Verbot der mittelbaren Diskriminierung nach EU-Recht. Wenig hat sich in der Privatwirtschaft seitdem geändert. Im öffentlichen Dienst geniessen Frauen formal Gleichbehandlung, die Diskriminierung lässt sich aber immer noch statistisch nachweisen. Selbst beim Bundesarbeitsgericht sind nur 20 % derr Richterstellen mit Frauen besetzt. Immerhin wurden erst vor kurzem zwei neue Richterinnen ans Bundesarbeitsgericht berufen, nämlich Frau Inka Gallner und Frau Dr. Anja Schlewing. Ingesamt gibt es mit der Präsidentin des BAG, Frau Schmidt, den Beisitzerinnen Dr. Laux, Reineke und Marquardt damit sechs Richterin am höchsten deutschen Arbeitsgericht. Allerdings gibt es (bisher) nur eine einzige Vorsitzende Richterin, nämlich Frau Schmidt, bei insgesamt 10 Senaten. Mehr Infos zum Thema zur Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben bei Krell/Winter.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt