Wie das Handelsblatt berichtete, hat der Münchner anwaltliche Kollege Annuß Fehler im Gesetz entdeckt, die den Politikern bei der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes entgangen sind. So taucht am Ende bei den zu ändernden Gesetzen das Klagerecht für Verbände wieder auf, was eigentlich nach dem Willen massgeblicher Unionsgranden gestrichen werden sollte und im vorderen Teil des Gesetzes selbst auch gestrichen war. Den Beamten des Bundesjustizministeriums, aber auch den Politikern, die ja auch für die Vorbereitung der Sitzungen Diäten erhalten, war dieser Fehler entgangen. Oder nicht?
Mit Sicherheit werden auch die laienhaften Formulierungen der im Bundestag sitzenden Kollegen mit zweitem Staatsexamen bei den Arbeitsgerichten für Arbeit und Belustigung sorgen. Das Gesetz sieht jetzt vor, das angebliche Opfer müsse „Indizien beweisen“, die eine Diskriminierung „vermuten lassen“. Alles klar?
Eine letzte Bitte: Gesetz so lassen, es kann bei jedem Eingriff nur noch schlimmer werden.
Die gesamte Historie des Gesetzes mit entsprechendem Material hat übrigens die Humboldt-Universität in Berlin in beachtlicher Fleissarbeit zusammengestellt.
Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser