Es ist eine wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, daß Arbeit krank machen kann (blog.juracity.de berichtete). Neben dem allseits bekannten Burn-out-Syndrom scheint aber auch das sog. Bore-out-Syndrom eine immer größere Rolle zu spielen. Nach einer Studie unter 10.000 Beschäftigten in den USA fühlte sich immerhin ein Drittel aller Befragten im Job unterfordert. In Deutschland sollen sich nach einer Gallup-Umfrage weit über die Hälfte aller Arbeitnehmer nur in geringem Maße mit dem Unternehmen ihres Arbeitgebers verbunden fühlen .
Symptome des Bore-out sind vielfältig: Vorgeben völliger Überlastung, um nicht mit weiteren Aufgaben betraut zu werden; Ausdehnen an sich schnell zu erledigender Arbeitsvorgänge; exzessiver privater E-Mail-Verkehr usw.
Gerade letzteres spielt in Zusammenhang mit verhaltensbedingten Kündigungen eine immer größere Rolle. Arbeitsrechtlich hat die gesicherte Diagnose eines sog. Bore-Out-Syndroms hierbei möglicherweise erhebliche Auswirkungen. Stellt sich der z. B. exzessive E-Mail-Verkehr als krankheitsbedingte Folge des Bore-out-Syndroms dar, dann kann u.U. die Vorwerfbarkeit des Fehlverhaltens entfallen und eine verhaltensbedingte Kündigung rechtswidrig sein.
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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser