Mit solch einem kuriosen Rechtsstreit hatte sich das Arbeitsgericht Bonn zu beschäftigen. Wie der Kölner Express in seiner heutigen Ausgabe berichtet, hat eine Arbeitnehmerin ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Berichtigung des Zeugnisses verklagt. Das Besondere an diesem Fall:

Die Arbeitnehmerin wollte von ihrem Chef ein schlechteres Zeugnis ausgestellt bekommen. Bei dem erteilten Zeugnis handelte es sich wohl um ein sehr gutes Arbeitszeugnis, in dem die Arbeitnehmerin über Alles gelobt wurde. Damit war sie gerade unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Arbeitsverhältnis nicht reibungslos verlaufen ist, nicht einverstanden und verlangte von ihrem Arbeitgeber Ehrlichkeit. Der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts Bonn, der so ein Verfahren wahrscheinlich auch noch nicht erlebt hat, machte den Parteien einen Vergleichsvorschlag und formulierte das sehr gute Zeugnis entsprechend um.

Das Ergebnis: Ein „nur“ noch gutes Zeugnis. Beide Seiten waren mit dieser Regelung einverstanden und beendeten das Verfahren durch einen Vergleich.

Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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