Es betrifft nicht nur Kunden von Landal GreenParks: Derzeit erreichen uns viele Anfragen von Urlaubern, deren Reise vom Anbieter aufgrund der Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2 kurzfristig storniert worden ist und die nun statt einer Rückerstattung des Reisepreises nur einen Gutschein angeboten bekommen.
Leider ist ein solches – offensichtlich rechtswidriges – Geschäftsgebaren in der krisengebeutelten Reisebranche derzeit eher der Regelfall als die Ausnahme.
Stornierung durch Landal GreenParks
Das betraf auch eine Mandantin, die mit Freunden und Familie einen Teil der Osterferien im Ferienpark De Lommerbergen von Landal GreenParks verbringen wollte. Jedoch stornierte der Anbieter den Aufenthalt schon im März 2020, da der Ferienpark auf behördliche Anordnung in Folge der Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2 bis Ende Mai 2020 geschlossen werden musste. Die Mandantin erwartete infolgedessen die Rückerstattung ihres Reisepreises. Doch stattdessen erhielt sie nur einen Gutschein im Wert des stornierten Aufenthaltes, den sie für eine künftige Reisebuchung benutzen könne. Falls sie den Gutschein nicht im Laufe der einjährigen Gültigkeit einlöse, werde Landal GreenParks ihr den (Rest-)Wert auszahlen.
Gutschein muss nicht akzeptiert werden
Dieses Gutschein-Angebot stand natürlich im Widerspruch zur Regelung des § 651h Abs. 5 BGB, der vorsieht, dass der Reiseveranstalter den Reisepreis nach dem Reiserücktritt innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten hat.
Anbieter lehnt Rückerstattung ab
Die Mandantin lehnte den Gutschein ausdrücklich ab. Doch das ließ Landal GreenParks völlig unbeeindruckt. Eine Rückerstattung werde nicht erfolgen. Der Anbieter verwies auf eine Empfehlung/Vereinbarung zwischen dem Niederländischen Verband der Freizeitunternehmer (HISWA-RECRON) einerseits sowie der niederländischen Verbraucher- und Marktbehörde (ACM) und dem niederländischen Wirtschaftsministerium andererseits. Die Rückerstattung erfolgte schließlich auch tatsächlich nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage. Auf eine Mahnung der Mandantin reagierte der Anbieter mit einer E-Mail bestehend nur aus Textbausteinen.
Felser Rechtsanwälte werden gegenüber Landal GreenParks tätig
Daher wandte sich die Mandantin an uns. Nach Prüfung der Unterlagen zeigten wir Landal GreenParks die Vertretung der Mandantin an und forderten unter umfassender Darlegung der Rechtslage zur Rückerstattung des Reisepreises sowie zur Erstattung der Kosten, die durch die anwaltliche Tätigkeit entstanden waren, auf.
Landal GreenParks sagt Rückerstattung zu
Daraufhin meldete sich die Rechtsabteilung einer niederländischen Gesellschaft von Landal GreenParks. Man prüfe die Angelegenheit und werde sodann ein Angebot unterbreiten. Am 20. Mai 2020 teilte Landal GreenParks mit, man werde den schon entrichteten Reisepreis sowie die Kosten, die durch die anwaltliche Tätigkeit entstanden waren, in voller Höhe innerhalb von zwei Wochen erstatten:
Update (28.05.2020)
Landal GreenParks hat die vollständige Forderung (Hauptforderung und Nebenforderung) zwischenzeitlich zum Ausgleich gebracht.
Das Motto unserer Kanzlei findet sich über dem alten Rathaus in Brühl:
„Halte Rat vor der Tat“
Diesem klugen Satz ist aus anwaltlicher Sicht nichts hinzuzufügen.
Michael Fengler, Mag. iur.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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