Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Damit waren die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte erfolgreich.
Danach ist das absolute Rauchverbot, das auch kleine sog. Einraumkneipen betrifft, verfassungswidrig, weil es die Berufsausübungsfreiheit der Wirte unzulässig beschränkt.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Urteil dürfte eine Signalwirkung haben, weil die meisten Ländergesetze ähnliche Regelungen enthalten.
Quelle: ksta.de