Ich kaufe mir jedenfalls schon mal ne Buschtrommel. Da die Telekomleitung darüber nachdenkt, sich die Verdrängungsregelung in § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB zu Nutze zu machen, indem sie Mitarbeiter in die mit günstigeren Tarifbedingungen versehene Tochter T-Mobile überführt, will Ver.di nämlich diesenfalls die Tarifverträge auch bei T-Mobile kündigen, berichtet RP-Online. Folge wäre das Ende der Friedenspflicht, so dass die Streiks vom Festnetz auf das Mobilfunknetz übergreife könnten. So wie es zur Zeit aussieht, dürfte der Konflikt wohl eine längere Auseinandersetzung werden. Obermann scheint wild entschlossen, das durchzustehen. Viele klopfen ihm jetzt die Schulter. Möglicherweise hat er doch zu wenig Erfahrung in politischen Dingen …
Michael W. Felser
Rechtsanwalt