Verkehrsunfall: Sekundenschlaf am Steuer und ausgeschlafene Richter

Ein Unfall nach Sekundenschlaf am Steuer bedeutet nicht immer grobe Fahrlässigkeit, befand das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 11. 1. 2007/Aktenzeichen 10 U 949/06). Die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt bejahen dagegen ohne weiteres die grobe Fahrlässigkeit, was dazu führt, dass die Versicherung nicht eintreten muss und der Fahrer auf dem Schaden sitzen bleibt. Nach Ansicht der Richter des OLG Koblenz, die die Meinung ihrer Kollegen an den anderen Gerichten ausdücklich ablehnen, hängt es jedoch davon ab, ob der Fahrzeuglenker sich nachweislich über Ermüdungserscheinungen hinweggesetzt habe. Nur dann könne man ihm ihnen derartig gravierenden Vorwurf machen. Merke: Versicherungen lieben regelässige Prämien, aber hassen den Versicherungsfall (was übrigens in Testergebnissen leider nie geprüft wird). Und Richter fahren offensichtlich immer ausgeschlafen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Köln und Brühl
Vertrauensanwälte des Automobilclubs Europa e.V. (ACE)
seit 1995

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Autobild vom 31.08.2012
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Rechtsanwalt Willmann mit Mandantin in der Autobild

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