Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (gerichtliche Aktenzeichen: 11 K 4891/06 und 11 K 4611/06) hat mit seinen Urteilen vom 12.o4.2007 klargestellt, dass Wehrpflichtige auch unter Berufung auf eine Ausbildung im sog. dualen System eine Zurückstellung vom Wehrdienst erreichen können.
Die klagende Wehrpflichtigen hatten eine Ausbildung im sog. dualen System begonnen. In diesem Ausbildungssystem werden die theoretische und praktische Ausbildung durch eine betriebliche Ausbildung und ein Fachhochschulstudium miteinander verbunden. Nachdem die Wehrpflichtigen einen Einberufungsbescheid erhalten hatten, klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Aufhebung des Bescheids unter Hinweis auf die begonnene Ausbildung.
Die 11. Kammer folgte den Klägern und hob den Bescheid auf. Gleichzeitig hat sie der begehrten Zurückstellung vom Wehrdienst entsprochen. Als Zurückstellungsgrund nahm die Kammer die begonnene Ausbildung in dem dualen System an. Der Umstand, dass in dieser Ausbildung auch ein Hochschulstudium enthalten sei, könne den Zurückstellungsgrund nicht beseitigen.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Hartmann
Rechtsanwalt
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