An diesem Montag ging der Lustreisenprozess in der Schlossstadt Brühl in die zweite Runde. Zwei Politikern wird die Teilnahme an sogenannten Lustreisen zum Vorwurf gemacht. Juracity hatte vorab und bereits über den ersten Prozesstag berichtet. Das Amtsgericht Brühl wollte klären, ob die Beigeordneten aus den Rhein-Erft-Kreis Städten Pulheim und Frechen wußten,
wer ihre luxuriösen Reisen nach Brügge und auf eine Bohrinsel in Norwegen bezahlt hatte. Die Reisen sollen mit insgesamt € 62.000,00 zu Buche geschlagen haben. Verdacht der Vorteilnahme, witterte die Staatsanwaltschaft.
Bezahlt worden waren die Reisen von Energiekonzernen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der „Lustreisenanteil“ den fachlichen Anteil der Reisen überwog. Nun wurden die Zeugen gehört; Geschäftsführer der GVG. Diese bekundeten, dass die Reisen tatsächlich nicht von der GVG, sondern von EON oder RWE bezahlt worden wären. Die Kosten wären dann mit der Gaslieferung verrechnet worden. Nach Aussagen der Zeugen habe der fachliche Anteil, also Informationen über die gasmarktpolitischen Entwicklungen vordergründig waren.
Ob es dann auch erforderlich ist, den Nachttisch mit einer Pralinenpackung zu bestücken, Luxusmenues mit Champagner zu reichen und auch die Gattinnen nach Brügge einzuladen, mag dahinstehen. Am Ende wird der Verbraucher die Kosten mit seinem Gaspreis mitzubezahlen haben.
Über den Fortgang des Prozesses werden wir weiter berichten.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Ksta