Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Autozulieferers ist wegen Bestechung eines BMW-Mitarbeiters durch das Landgericht München am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe ist – was so eben noch möglich war, da die Grenze von zwei Jahren nicht überschritten worden war – zur Bewährung ausgesetzt worden, unter der Auflage, (more…)
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- 23. Juni 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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