bei einer Einbürgerung in Deutschland, das ergibt sich aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Hessisches LSG, Urteil vom 12.11.2007 – L 2 AR 7/06), das ergibt sich aus der Pressemitteilung des Gerichts von heute. Die türkische Rentenversicherung nehmen nur Rentenanträge türkische Bürger an, nicht solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit. Der Rechtsweg in Deutschland sei dagegen nicht gegeben, urteilten die Darmstädter Richter. Grund für die Problematik seien verschiedene Auslegungen des Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und der Türkei.

It´s a long way to EU. Und unsere sollten mal besser aufpassen, was Sie da vereinbaren …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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