Im Zuge der Abmahnwelle kommen jetzt einige „Scherzbolde“ auf die Idee, die Abmahnung der Rechtsanwälte U+C inhaltlich weitgehend identisch zu benutzen und per Email durch die Lande zu schicken.
Inhaltlich wird Bezug genommen auf eine abzumahnende Urheberrechtsverletzung, die erst in den letzten Tagen begangen worden sein soll. Kosten werden auch erhoben, allerdings keine Rechtsanwaltsgebühren.
Um die Kontodaten zu erhalten und die Unterlassungsverfügung einsehen zu können, wird in der Email aufgefordert den Anhang zu öffnen. Dieser Anhang in Form einer ZIP Datei enthält allerdings einen Tojaner.
Daher: IN KEINEM FALLE ÖFFNEN!
Wer diese Email erhält, sollte sie sofort löschen und als Gegenstandslos betrachten.
Abmahnungen werden schriftlich vorgenommen. Also ganz „analog“ auf Papier mit Unterschrift und näheren Daten der bevollmächtigten Rechtsanwälte.
In diesen Emails fehlen auch schon die genauen Daten der Rechtsanwälte. Wer also eine Telefonnummer sucht, um die Anwälte anzurufen, wird keine finden.
Einzig Email Adressen finden sich. Zum Beispiel: pbn-pathmarathna@navy.lk oder nijo@online.de. Klingt richtig vertrauenserweckend.
Wenig Vertrauenserweckend scheinen aber auch die „echten“ Abmahnanwälte an die Daten der abgemahnten Personen gekommen sein. Mittlerweile gibt es Kollegen, die Einsicht genommen haben in die angeführte Akte des LG Köln. Das Gericht weist den Provider Telekom an, die entsprechenden Daten der IP Adressen an die Interessenten herauszugeben. In diesem Beschluss liest man etwas von Urheberrechtsverletzungen einer Tauschbörse. Das Streaming Seiten Tauschbörsen darstellen ist jedenfalls mir neu….