Der Bevollmächtigte des Gegners, welchen ich für meine – Mitte zwanzigjährige – Mandantin zur Unterlassung von Bedrohungen und Verbreitung von – aus Sicht meiner Mandantin falscher – Tatsachen aufgefordert hatte, bestritt den dargelegten Sachverhalt und unterbreitete eine abweichende Darstellung. So weit nicht ungewöhnlich.
Allerdings hatten sich die Parteien zwischenzeitlich – noch vor Zugang des Schreibens des Kollegen bei mir- geeinigt.
Daher habe ich nur mit Stirnrunzeln zur Kenntnis genommen, was der – auswärtige – Kollege am Ende seines Schreibens mitteilte:
Ich bin beauftragt, eine Kopie dieses Schreibens an die Mutter Ihrer Mandantin zu übersenden…