Weil ein 27 -jähriger Bankkaufmann eine 33 – jährige Düsseldorferin ermordet hatte, um umsonst an ihr Cabrio zu kommen, wurde er vom Landgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erkannte das Gericht auf die besondere Schwere der Schuld.
Erstmals seit Jahren hat das Landgericht Düsseldorf damit wieder eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Danach ist eine Aussetzung des Strafrestes nach 15 Jahren Haft praktisch ausgeschlossen. Wie dpa berichtet, atmete der Bankkaufmann nur kurz durch, als die Düsseldorfer Richter das Urteil verkündeten.
Was war passiert: Der Mann hatte im Internet nach höherwertigen Gebrauchtwagen Ausschau gehalten. Dabei hatte er gezielt nach weiblichen Besitzern gesucht, weil sich diese besser überwältigen ließen. Am 19. August 2006 lockte er das Opfer, um deren Cabrio es ihm ging, in seine Wohnung in Hilden. Als er dem Opfer erklärte, gar kein Geld zu haben, wollte diese die Wohnung verlassen. Der Mann verhinderte dies, indem er die Frau von hinten mit einem Hammer erschlug.
Einen Tag später tauchte der Hildener mit seinem 22 – jährigen Komplizen, der wegen Beihilfe zum Mord zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, auf einem Automarkt in Norddeutschland auf. Er bot das Fahrzeug dort zum Preis von EUR 5.650,00 an. Da er weder Vollmacht noch Personalausweis der Eigentümerin vorlegen konnte, wurde ein Interessent misstrauisch und informierte die Polizeibeamten. Diese nahm den Hildener fest; in der Wohnung fand sich die verpackte Frauenleiche.
Die Richter hatten sich auch mit dem befasst, was für den Täter sprach: Er war nicht vorbestraft, er war sofort geständig und zeigte Reue. Zur Tatzeit habe er sich auch in einer persönlichen Krise befunden: arbeitslos, verschuldet, die Ehe gescheitert und die Wohnung gekündigt. Zudem hatte der Täter erklärt, er habe den Mord bedenkenlos ausgeführt, er konnte nicht mehr sagen, was in dem Moment durch seinen Kopf gegangen sei.
Bei der Abwägung mussten die Richter jedoch letztlich die Schwere der Schuld des Vaters einer kleinen Tochters feststellen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht