hat der Oberste Gerichtshof in Großbritannien der Deutschen Bank auferlegt, weil die Bankangestellte Helen Green von den lieben Kolleginnen und Kollegen gemobbt wurde und die Vorgesetzten nicht eingeschritten sind. Was viele Arbeitgeber auch in Deutschland nicht wissen: Passives Zuschauen des Arbeitgebers ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch in Deutschland unter Strafe gestellt. Und die Schadensersatzhöhen werden sich zukünftig auch dem europäischen Niveau annähern.
Zunehmende Leistungsabforderung begünstigen ein Klima der Verunsicherung in der Arbeitswelt. Und die Ausgrenzung Einzelner weitet sich aus: Das nennt man dann Mobbing.
Zu diesem Thema hat jüngst das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen eine sehr praxisorientierte Arbeitshilfe für Betriebs- und Personalräte herausgegeben. Sie hilft beim Definieren von Konflikten, beschreibt Ursachen und Auswirkungen. Hilfreich sind die rechtlichen Erläuterungen, die den Handlungsrahmen der Interessenvertretungen abstecken. Schließlich verweisen die Autoren darauf, dass Mobbing für Mitglieder von Betriebs- und Personalräten ein Weiterbildungsthema ist – und das ver.di-Bildungswerk dazu auch Angebote unterbreitet.
Die Broschüre “Mobbing – Was InteressenvertreterInnen, Beteiligte und Betroffene dagegen tun können” ist für 8 Euro zuzüglich Portokosten erhältlich beim Bildungswerk ver.di, Region Hannover-Hildesheim, Goseriede 10, 30159 Hannover, Fax 0511/12400420, E-Mail info@bw-verdi-ha.de
AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Mobbing, Schadensersatz, Schulung