Heute sollte das Landgericht Ingolstadt entscheiden, ob die Konzernzentrale des Elektronikmarktes Media Markt für bundesweite Lockvögelangebote verantwortlich gemacht werden kann. Wie Öko – Test berichtet, ist jedoch statt eines Urteils zunächst ein Beweisbeschluss verkündet worden. Hintergrund des Klageverfahrens, das von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) angestrengt worden ist
war die Werbung für einen DVD – Rekorder zum Jahreswechsel 2005/2006. Er wurde gemeinsam mit zehn anderen Produkten beworben. Der Werbepreis betrug EUR 19,00. Allerdings kamen nur wenige Kunden in den Genuss des Angebotes. Bei den Verbrauchernzentralen gingen zahlreiche Beschwerden ein, die auch andere Filialen im Umkreis betrafen. Denn nach aktueller Rechtslage sollten Angebote jedoch mindestens zwei Tage vorrätig sein. Hier war dies wohl nicht der Fall. Die Klägerin sieht hier einen klassischen Fall von Lockvogelwerbung. Dabei soll der Kunde durch das Angebot in das Geschäft gelockt und zum Kauf eines teureren Angebotes animiert werden, sofern die beworbene Ware nicht mehr oder nicht mehr zum beworbenen Preis vorrätig ist.
Mediamarkfilialen sollen schon öfter im Visier der Verbraucherschützer gewesen sein. Es handelt sich allerdings um formal selbständige Töchterunternehmen, so dass bisher nur gegen die jeweiligen Filialen vorgegangen werden konnte. In der Beweisaufnahme soll nun geklärt werden, ob die Konzernzentrale für das Vorgehen verantwortlich gemacht werden kann.
Auf das Ergebnis der Beweisaufnahme darf man gespannt sein. Denn dann wird sich zeigen, ob der Konzern seine Kunden tatsächlich bewusst getäuscht hat. Die Beweisaufnahme ist für Juli und September 2007 vorgesehen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitrecht