Versäumte Inspektionen müssen den Autofahrer bei einem technischen Mangel nicht die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler kosten. Wie gw-trends online berichtet, hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 8.3.2007 – 5 U 1518/06) durch ein jetzt bekannt gewordenes Urteil entsprechend entschieden. Dies gelte aber nicht, wenn der Händler nachweisen könne, dass der technische Fehler bei regelmäßiger Wartung nicht aufgetreten wäre.
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Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht