Aus Anlass der Äußerung von Bundesinnenminister Dr. Schäuble hatte ich gestern erst auf verschiedene Aspekte hingewiesen.
Nun fiel mir ein Beitrag der Welt-Online vom 12.05.2007 in die Hände. Danach hält wohl „Bayern eine Änderung des Grundgesetzes nicht für nötig.“ Hmm.
Nicht nur das. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wird dann zitiert:
„Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage; Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden benötigen dringend das Instrument der Online-Durchsuchung, um Sachverhalte aufzuklären, aber auch um Täter zu lokalisieren und identifizieren zu können“.
Soso. Sachverhalte. Ich dachte, es gehe um Terrorabwehr?
Der wahre Kern scheint eher dort zu liegen:
„Diese hohen Hürden würden beispielsweise verhindern, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie effektiver bekämpft werden können“,
wird Frau Merk weiter zu der Frage zitiert, wie hoch die Hürden sein sollten – vergleichbar der Telefonüberwachung. Von strengeren Voraussetzungen, wie sie bei der Wohnraumüberwachung (Lauschangriff) gelten, hält sie nichts.
Klar – dann wird die Spionage zu schwierig und könnte bei „einfachen“ Straftaten nicht eingesetzt werden.
Es scheint also weniger um Terrorabwehr zu gehen, als insgesamt bei der Aufklärung (nicht Vorbeugung!) von Straftaten ein wirksames Ermittlungstool in die Hände zu bekommen.
Nicht, dass ich die Begehung von Straftaten, gar Verbreitung von Kinderpornografie gutheissen möchte, oder diese bagatellisieren möchte, weit gefehlt. Aber die Frage ist das „Wie“ der Ermittlungen. Heimlich, unkontrolliert und unkontrollierbar (?), volle Datenkontrolle, im Eilfall auf Zuruf der Staatsanwaltschaft – für jede Straftat?
Wohl letztlich eine Frage für das Bundesverfassungsgericht…
Frings
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
SKFH – Schlegelmilch Kremer Frings Hellmig
www.skfh.eu