Das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil vom 10.05.2007, Az.: S 1 U 4348/06) hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung unter Umständen auch bei Verletzungen, die bei einem betrieblich organisierten Fußballspiel eintreten, zahlen muss. Ebenso wie einem Betriebsfest bestehe dann Versicherungsschutz, wenn es sich bei dem Betriebssport um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handele.
Wie ad-hoc-news mitteilt, sei nach Auffassung des Gerichts Voraussetzung für die Eintrittsverpflichtung, dass grundsätzlich jeder Mitarbeiter eines Betriebes als Zuschauer oder Spieler an der Veranstaltung teilnehmen könne. Zudem müsse das Fußballspiel die Verbundenheit zwischen den Mitarbeitern, dem Betrieb und den Vorgesetzten fördern. Folglich müssten neben der Führungsriege auch eine hinreichende Zahl von Mitarbeitern das Spiel verfolgen.
Es darf sich also nicht um eine Privatveranstaltung handeln, die das Sozialgericht Wiesbaden etwa bei einem Barbesuch angenommen hatte (blog.juracity berichtete bereits).
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht