Wer nicht selbst Vorsorge für später trifft, wird gerichtlich betreut. Was das im Einzelnen bedeutet, was man selbst machen kann, welche Risiken und Tücken es gibt, wer sorgt für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann, was geschieht mit mir, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann, all dies sind Fragen die Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann gestern im Rahmen eines Vortrags
vor Gästen des Finanzdienstleiters Karl-Ernst Klein in Köln – Sürth beantwortete. Die zahlreich gestellten Fragen zeigten, dass in der Öffentlichkeit ein großes Informationsbedürfnis hinsichtlich dieser wichtigen Fragen besteht. Die Veranstaltung wird daher im Raum Köln-Bonn wiederholt. Termine werden dann in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie hier bestellen können, mitgeteilt.
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Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht