und dabei glaubte der Kläger schon, mit der Abfindung in Höhe von 25000 Euro ein gutes Geschäft mit der Klage gemacht zu haben, denn er hat keine Rechtsschutzversicherung. Klar, deswegen fahren Anwälte auch so schicke Autos. Anwälte können es kaum glauben, Mandanten schon. Laien sind immer wieder über die Höhe schockiert, die vor Gericht zu den vermeintlichen Anwaltsgebühren diskutiert werden. Wenn der Mandant bei der Streitwertfestsetzung im Gerichtssaal die Farbe wechselt und ins Schwanken gerät, sollten Anwälte schnellstens darüber aufklären, dass der Streitwert nur die Grundlage der Anwaltsgebührenberechnung ist, aber keineswegs nicht die Höhe der Anwaltsgebühren unmittelbar regelt. Selbstverständlich? Na, so denken nur Anwälte, die die Bodenhaftung schon verloren haben. Das Arbeitsgericht Lingen klärt jetzt freundlicherweise in Beschlüssen betreffend die Streitwertfestsetzung ausdrücklich darüber auf: “Der Wert des Gegenstandes (Streitwert) ist nicht identisch mit der Rechtsanwaltsvergütung, sondern dient zur Errechnung der anwaltlichen Gebühren.” Vorbildlich. Denn manche Mandanten bleiben nur deswegen gelassen, weil sie denken, die Rechtsschutzversicherung bezahlt das ja. Aber sie denken gleichwohl: Anwalt möchte man sein. Irrtum. Ganz so lukrativ, wie mancher Mandant denkt, ist der Beruf wohl doch nicht.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte