Ausgerechnet Schäuble. Als gefürchteter Datensammler qua Amt und ehrenamtlicher Heimatschutzminister mit starker Vorliebe für Sicherheit statt Persönlichkeitsrecht und Datenschutz ohnehin bereits eine ganz heiße Adresse für das Thema, aber dass das Bundesinnenministerium – ausgerechnet – das Thema „Arbeitnehmerdatenschutz“ an sich reißt und Arbeitsminister und Wirtschaftsminister (Zypries auf Tauchstation?) zu einem Gespräch einlädt, zeigt wie schwach das Arbeitsministerium bei diesem Thema ist, worüber sich Schäuble im Tagesspiegel schon vor dem Gespräch lustig macht. Scholz scheint allerdings froh zu sein, die passive Beisitzerrolle übernehmen zu können. Die Diktion der offiziellen Stellungnahme des BMI zeigt, dass Schäuble keineswegs einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz das Wort reden wird („Schäuble lädt zu Gespräch wegen Arbeitnehmerdatenschutz“), sondern lediglich einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes („ob und in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf zum Schutz der Daten von Arbeitnehmern besteht und welche konkreten Umsetzungsmöglichkeiten, gegebenenfalls im Bundesdatenschutzgesetz, in Betracht kommen.“). Nur so kommt Schäuble überhaupt ins Boot, denn der BMI ist für das Bundesdatenschutzgesetz zuständig. Schäuble will allenfalls allenfalls eine Klarstellung. Schließlich arbeitet er seit Jahren erfolgreich mit der Bahn bei der Videoüberwachung der Bahnhöfe zusammen. Er hat bei der Bahn schärfere Sicherheitsmaßnahmen und bei der Anti-Terror-Datei die Erhebung der Religionszugehörigkeit gefordert (er gebe schliesslich auch die Religionszugehörigkeit im Bundestagshandbuch an = wer nichts zu verbergen hat …). Ihn stört auch, dass die Bahn sich wegen der exzessiven Ausweitung der Ermittlungen rechtfertigen muß, denn grundsätzlich hält er das Vorgehen für zulässig (wer nichts zu verbergen hat …). Adieu Arbeitnehmerdatenschutz. Es wird der Bock zum Gärtner gemacht. Wir werden bald die Ergebnisse sehen. Ermächtigungsgrundlage Arbeitnehmerüberwachungsgesetz.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte