Anders als das Landesarbeitsgericht München hält das Arbeitsgericht Siegburg (ArbG Siegburg, Urteil vom 27.02.2008 – 2 Ca 2831/07) eine betriebliche Altersversorgung, bei der die Beiträge durch Entgeltumwandlung unter sog. Zillmerung eingezahlt werden, nicht für unwirksam. Ob ein Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch hat, weil durch die Zillmerung (am Anfang der Versicherungsverträge wird das meiste für Abschlußkosten wie z.B. die Provision des Versicherungsmaklers aufgewendet, so dass zu Beginn wenig in die eigentliche Altersversorgung fliesst) keine „Wertgleichheit“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG besteht, hat das Arbeitsgericht Siegburg offengelassen:

„Dabei kann offen bleiben, ob die Wahl eines gezillmerten Tarifes vorliegend zulässig war oder nicht, da ein Schadensersatzanspruch des Klägers voraussetzen würde, dass dem Kläger ein Schaden entstanden ist. Hierzu hat er jedoch nichts dargetan. Ein Schaden könnte dem Kläger nur dann entstanden sein, wenn er die von der Beklagten abgeschlossene Rentenversicherung gekündigt hätte, da sich bei langfristiger Fortführung die Zillmerung des Versicherungsvertrages vorteilhaft für ihn auswirkt. Vorliegend fehlt es jedoch an der Darlegung, dass der Versicherungsvertrag gekündigt worden ist, ebenso wie an der Darlegung, welchen Rückkaufswert er erhalten hat und bzw. welchen er erhalten hätte, wenn ein ungezillmerter Tarif abgeschlossen worden wäre. Der Klage konnte daher auch unter diesem Gesichtspunkt nicht entsprochen werden.“

Ein Schaden würde also nach Ansicht des Arbeitsgericht Siegburg voraussetzen, dass der Vertrag gekündigt wurde und der Rückaufswert durch die Zillmerung entsprechend niedriger ausgefallen wäre als die Einzahlungen bzw. Abzüge durch Entgeltumwandlung.

Bei vielen Riester-Verträgen stellt sich übrigens dieses Problem bei einem Arbeitgeberwechsel, wenn der neue Arbeitgeber die bestehende Versicherung nicht übernimmt, weil er eine eigene Altersversorgung hat.

Mit den Riester-Verträgen hat die Politik der Versicherungslobby ein Geschenk gemacht und den Versicherten einen Bärendienst erwiesen. Fast 10 % aller Riester-Versicherungen sind inzwischen gekündigt worden, wie die Netzeitung mitteilte.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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