Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerde ist 2008 jedenfalls am Bundesarbeitsgericht wieder gestiegen. Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung vom bekanntgab, waren im Jahr 2008 jede elfte (9,2 %) gegen die Versagung des dritten Rechtszuges durch die Landesarbeitsgerichte eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich. Damit knüpft die Erfolgsquote bei der Nichtzulassungsbeschwerde wieder an die seit 2004 und dem Anhörungsrügengesetz steigende Entwicklung an.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2009
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte