Bundespräsident Horst Köhler hat am Donnerstag in Berlin drei neue Richter für das Bundesarbeitsgericht ernannt, berichtet das Bundesarbeitsgericht in drei Pressemitteilungen. Ans Bundesarbeitsgericht nach Erfurt wechseln der 1968 geborene Jens Suckow, bisher Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, der 1961 geborene Wilhelm Mestwerdt, bisher Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen und der 1959 geborene Josef Biebl, bisher Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München. Sie werden am 1. November ihre neue Stelle in Erfurt antreten.
Damit relativiert sich der am Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren verbesserte Frauenanteil wieder stark. Nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 – 15 Sa 517/08) indiziert die statistisch asymetrische Geschlechtsverteilung, die auch beim Bundesarbeitsgericht vorliegen dürfte, auf den einzelnen Hierarchieebenen eines Unternehmens eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine „gläserne Decke“ nicht von vorneherein ausgeschlossen.
Unabhängig davon ist den neuen Richtern ganz individuell bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand zu wünschen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte