Zu kurze Kündigungsfrist, welche Folgen hat das für die Kündigung? Wird die Kündigung durch die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist unwirksam? Muss man dagegen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben? Gilt für die Klage eine Frist? Also eins nach dem anderen: Eine zu kurze Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht unwirksam. Die Kündigung wird vielmehr zu dem Termin wirksam, zu dem eine ordnungsgemäße Kündigung unter Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beendet hätte. Allerdings nur, wenn man rechtzeitig – d.h. innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung – Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt.
Tut man das nicht oder nicht rechtzeitig, bleibt die fehlerhafte Kündigungsfrist „ungesühnt“. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt nur bis zum in der Kündigung genannten Beendigungstermin zahlen wird und auch nur noch zahlen muss. Deshalb müssen gekündigte Arbeitnehmer auch bei einer fehlerhaften Berechnung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber schnell zum Rechtsanwalt …
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln