Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens, z.B. einer Kündigungsschutzklage, sind nicht ohne weiteres mit den Kosten eines Zivilprozesses zu vergleichen. So trägt nach § 12 a ArbGG jeder seine gerichtlichen und aussergerichtlichen Anwaltskosten in erster Instanz selbst – unabhängig vom Ausgang der Klage. The winner takes it all, gilt also leider nicht für die Anwaltskosten. Auch der Gewinner des Arbeitsgerichtsprozesses bleibt auf seinen Anwaltskosten sitzen. Das gilt freilich nur in der ersten Instanz, in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gilt wieder der Grundsatz: Wer verliert, zahlt. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage können dabei schon mal die Höhe eines Bruttomonatsgehaltes erreichen, zum Glück steuerlich absetzbar.
Tipp: Weil die erste Instanz teuer werden kann, lohnt sich für Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung eigentlich immer. Das gilt erst recht bei berufstätigen Paaren, die bei Haushaltsgemeinschaft sogar auf einen Versicherungsschein laufen. Die Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage erreichen schnell die Höhe des Beitrag einer Versicherung für mehrere Jahre.
Einen guten Kostenrechner zur Berechnung der Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses bieten die Seiten des Landesarbeitsgerichts Hamm.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Experte auf Kuendigung.de und Kuendigungsschutzklage.de