oder wenn Richter sich streiten. Nicht nur in der Richterschaft in NRW häufen sich die Konkurrentenklagen. Bekannt wurde vor allem die Konkurrentenklage einer bekannten Autorin eines Standardwerks für Rechtsreferendare, in Rheinland-Pfalz um den Posten eines OLG Präsidenten und in Thüringen gab es Streit um die Besetzung des Präsidentenstuhls am Landesarbeitsgericht in Erfurt. Auch am Landesarbeitsgericht Köln wird um den Präsidentensessel gekämpft, wie ein Beschluß des Verwaltungsgericht Köln (vom 19.08.2009 – 19 L 931/09, abgedruckt in ArbuR 2009, 431) offenbart. Sowohl der erst im Jahre 2008 ernannte Präsident des LAG Düsseldorf als Favorit des Ministeriums als auch der langjährige Vizepräsident des LAG Köln, der auch Geschäftsführer des Arbeitsgerichtsverbands ist und wegen seiner 30-jährigen Erfahrungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit eher von der Vertretungen der Richterschaft wie des Präsidialrats der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW als geeignet angesehen wird, haben sich auf die zu besetzende Stelle beworben. Es geht um viel: Das LAG Köln ist ein wichtiges Landesarbeitsgericht, ausserdem ist die Stelle mit R 6 bzw. 5 dotiert, wähend die Vorsitzenden Richter am LAG mit R 3 besoldet sind. Ausserdem dürfte das schwierige Verhältnis zwischen Kölnern und Düsseldorfern die Sache nicht einfacher machen. Die wiederholt angedachte Zusammenlegung beider Landesarbeitsgerichte war gerade erst ad acta gelegt worden. Kritisch gesehen – auch vom DGB – wird die geringe Erfahrung des Kandidaten des Ministeriums in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Ministerium hat dessen Verwaltungserfahrung im Ministerium und als Präsident des LAG Düsseldorf hoch gewichtet. Nach Ansicht des Verwaltungsgericht Köln im Rahmen der einstweiligen Anordnung hat sich das Ministerium mit der „wertenden Gewichtung“ „(noch) im Rahmen des ihm überlassenen Wertungsrahmens“ gehalten.
Weder die reguläre lokale Presse noch die juristische Fachpresse hat bisher darüber berichtet.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte