trotz der Hartz-IV Massenklagen, das meint jedenfalls der Präsident des Landesozialgerichts Jürgen Brandt und verwies darauf, dass die früher für Streitigkeiten um Arbeitslosengeld zuständigen Verwaltungsgerichte viel länger bis zum Abschluß gebraucht hätten. Grund für die Äusserungen sind Begehrlichkeiten des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Bertram, der eine Zusammenlegung von Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten angeregt hatte, berichtet DPA. Brand schlug die vorübergehende Abordnung von Verwaltungsrichtern an die Sozialgerichte vor, bis die Welle von Hartz-IV-Klagen abgeflaut sei.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte