Wie wir berichtet haben, hat aufgrund der sog. Hartz IV – Regelungen einer echter Run auf die Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt. Allein in Berlin sind in einem Monat mehr als 2000 Verfahren am Sozialgericht anhängig gemacht worden. Für die Bundesregierung war dies indes kein Anlass die umstrittenen Fragen bei Hartz IV, dem sogenannten Arbeitslosengeld II, anzugehen. Nein,
es soll durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Sozialgerichtsbarkeit entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, bei Verfahren mit übergeordneter Bedeutung eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte zu begründen. Auch wird die Berufungsschwelle von € 500,00 auf € 750,00 hochgesetzt. Zudem gelten künftig strengere Regeln zu den Mitwirkungspflichten der Parteien.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen der Bundesregierung finden sie hier.
Viele Informationen zum ALG II und Hartz IV finden Sie hier und hier.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht