Arbeitgeber müssen bestimmte Arbeitsgesetze aushängen, der Betriebsrat hat nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz darüber zu wachen, dass die Arbeitsgesetze, Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden, also auch, ob der Arbeitgeber seinen Aushangpflichten nachkommt. Häufig stelle ich in meiner Anwaltspraxis fest, dass sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat die diesbezüglichen Pflichten nicht ganz ernst nehmen. Dabei dient die Aushangpflicht der wichtigen Information der Arbeitnehmer über ihre Rechte. Der Betriebsrat könnte daher in diesem Interesse die Arbeitnehmer selbst im Intranet oder Internet darüber informieren, wo die entsprechenden Arbeitsgesetze einzusehen sind oder sogar, heute einfacher denn je, die Gesetze veröffentlichen. Es stellt sich aber die Frage, welche Arbeitsgesetze denn überhaupt ausgehängt werden müssen. Wenn demnächst das Arbeitsvertragsgesetz kommt, vereinfacht das Gesetz diese Frage vielleicht. Bis dahin aber stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen ausgehängt werden.
Das hängt u.a. von der betrieblichen Situation und Branche ab. Nicht alle Betriebe beschäftigten Jugendliche oder haben eine Verkaufsstelle oder Röntgenanlagen.
Diese Vorschriften sollte man aushängen:
* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (nach § 12 aushangpflichtig)
* Arbeitsplatzschutzgesetz
* Arbeitszeitgesetz (nach § 16 aushangpflichtig)
* Arbeitsgerichtsgesetz (§ 61 b ArbGG nach § 12 AGG aushangpflichtig)
* Arbeitsschutzgesetz
* Arbeitssicherheitsgesetz
* Arbeitsstättenverordnung
* Berufsbildungsgesetz
* BGB 611 a
* BGB 611 b
* BGB 612
* BGB 612 a
* Bildschirmarbeitsverordnung
* Bundeserziehungsgeldgesetz
* Bundespersonalvertretungsgesetz
* Bundesurlaubsgesetz
* Entgeltfortzahlungsgesetz
* Jugendarbeitsschutzgesetz (nach § 47 ab einem jugendlichen Beschäftigten)
* Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
* Kündigungsschutzgesetz
* Ladenschlussgesetz (nach § 21 in Verkaufsstellen aushangpflichtig)
* Mutterschutzgesetz (nach § 18 bei mehr als drei Frauen)
* Mutterschutzverordnung
* Nachweisgesetz
* Nichtraucherschutzgesetz
* Reichsversicherungsordnungv
* Röntgenverordnung (nach § 18 bei Betrieb einer Röntgeneinrichtung)
* Sozialgesetzbuch SBG V
* Sozialgesetzbuch SGB IX
* Teilzeit und Befristungsgesetz
Zusätzlich sollten im Unternehmen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) an einer geeigneten Stelle ausgelegt und die Beschäftigten durch spezielle Unterweisungen (mindestens einmal jährlich) unterricht werden. (§ 7 BGV A1)
Verstöße gegen die Aushangpflichten können zum Schadensersatz führen; im Regelfall stellen Sie Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld belegt sind.
Nähere Informationen findet man unter Arbeitsgesetze.de
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte