Ein Beitrag im Newsletter von Arbeitsrecht.de beleuchtet die Folgen des Kita-Streiks für die anderen Arbeitnehmer, vor allem diejenigen, die ihre Kinder unerwarteter Weise selbst betreuen müssen. Das Bundesarbeitsgericht sieht die Betroffenen in einer sog. „Pflichtenkollision“ zwischen Arbeitspflicht (gegenüber dem Arbeitgeber) und Sorgerecht (gegenüber dem Kind). Lesen Sie dazu auch die Beiträge von Juracity:
> Kitastreik: Alleinerziehende zwischen Kind und Job
> Kita-Streik: Mutti beim Chef, Kevin allein zu Haus?
Tipps der Redaktion von Arbeitsrecht.de:
- Eltern sollten sich von dem Kindergarten bzw. der Kindertagesstätte schriftlich den Streik bestätigen lassen.
- Das Kinder-Pflegekrankengeld von der Redaktion: Der Newsletter 05/05 von arbeitsrecht.de hatte sich ausführlich mit dem Anspruch von Arbeitnehmern auf Krankengeld beschäftigt, wenn das erkrankte Kind betreut werden muss. Weitere Infos im Newsletterarchiv!
- Rechte für Mütter und Väter von Jost Ebener: Der mittlerweile in vierter Auflage vorliegende Ratgeber informiert leicht verständlich über die vielfältigen Rechte, Pflichten, Leistungen (u.a. Elterngeld) sowie arbeits- und sozialversicherungrechtliche Regelungen, die für junge Eltern wichtig sind. Weitere Infos in unserem Arbeitsrechtshop!